AGB

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen von Loosli Reisen,
Effingerstrasse 88, 3008 Bern

Die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Loosli Reisen für Reisearrangements oder andere von Loosli Reisen angebotenen Leistungen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, diese sorgfältig zu studieren.

  1. Anwendbarkeit

1.1. Werden Ihnen durch Loosli Reisen Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so gelten deren eigenen Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist Loosli Reisen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen berufen.

  1. Vertragsabschluss 

2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und Loosli Reisen kommt mit vorbehaltloser Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Loosli Reisen zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, inkl. der vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen, für Sie und Loosli Reisen wirksam.

2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn Sie von Loosli Reisen oder dem von Ihnen gewählten Reiseveranstalter akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind.

  1. Preise und Zahlungsbedin-gungen

3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus dem Prospekt oder den Preistabellen inkl. Leistungen.

3.2. Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch Loosli Reisen wird eine Anzahlung fällig. Die Höhe dieser Anzahlung wird gemäss den jeweiligen Reise- und Vertragsbedingungen des gewählten Reiseveranstalters vorgeschrieben. Abweichungen hiervon kann Loosli Reisen gewähren. Der Minimumbetrag ist in jedem Fall auf SFR. 200.00 pro Person festgesetzt. Erhält Loosli Reisen die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann Loosli Reisen die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziff. 4.3. geltend machen.

 3.2.1

Sämtliche Linienflugtickets werden, wenn diese wegen der Tarifstruktur unmittelbar nach der Einbuchung der Flugstrecken sofort ausgestellt werden müssen, sofort zur Zahlung fällig.

  • Die Zahlung für den restlichen

Reisepreis muss 4 Wochen vor Abreise erfolgen. Für nicht fristgerechte Zahlungen kann Loosli Reisen die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten gemäss

Ziff. 4.2. geltend machen. Wird die

Reise weniger als 30 Tage vor Abreise gebucht, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages ausgehändigt oder zugestellt.

3.4. Falls Sie ein „Nur Hotelarrangement“ (ohne Hin- und/oder Rücktransport ab Schweiz) buchen möchten, erheben wir eine Buchungsgebühr gemäss den Tarifen des Schweizerischen Reisebüroverbandes. Um kurzfristige Buchungen und Reservierungen vornehmen zu können (ab 14 Tage vor Abreise oder falls das von Ihnen gewünschte Hotel ausgebucht ist), werden Rückfragen per Telefax notwendig. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Allfällig entstehende Expresskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

  • Loosli Reisen ist berechtigt, neben den in den Prospekten erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für Beratung und Reservationen zu erheben. Sämtliche aus einem Auftrag resultierende Beträge sind Barzahlungspreise.
  • Bei nicht fristgerechter Zahlung wird pro Mahnung eine Mahngebühr von SFr. 30.00 erhoben.
  1. Änderungen / Annullationen

4.1. Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung resp. Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Loosli Reisen persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind Loosli Reisen zurückzugeben.

4.2. Bis zu Beginn der Annullierungsfristen können wir für Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchen der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.00 pro Person, max. Fr. 200.00 pro Auftrag erheben. Hierzu kommen noch evtl. Telefon-, Telefax- und Telegrammspesen sowie die Annullationskosten bereits getätigter Bahn- oder Flugreservationen. Bereits gebuchte Karten (Theater / Travelcards o.ä.) können weder geändert noch annulliert werden. Bei gewissen Flugtarifen ist weder eine Änderung noch Annullation möglich. Die entsprechenden Annullationsbedingungen werden durch den von Ihnen gewählten Reiseveranstalter gemäss den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen vorgeschrieben. Handelt es sich um eine von Loosli Reisen organisierte Reise gelten die nachfolgenden Bedingungen:

bis 30 Tage vor Abreise 15 % des Arrangementpreises

29 – 21 Tage vor Abreise 50 % des Arrangementpreises

20 – 14 Tage vor Abreise 80 % des

Arrangementpreises

13 – 00 Tage vor Abreise 100 % des Arrangementpreises

„No-Show“ auf Hin- und/oder Rückflügen:

Bei Nichterscheinen oder zu spätem Erscheinen zum Abflug wird Ihnen 100 % des Arrangementpreises belastet.

Verpassen Sie den Rückflug, so entfällt für den Reiseveranstalter oder Loosli Reisen jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere auch für Fälle von Flugplanänderungen. Sie sind deshalb verpflichtet, 48 – 72 Stunden vor Ihrem Rückflug bei der Fluggesellschaft, die Sie für Ihren Rückflug benützen, die Rückflugzeiten bestätigen zu lassen.

Nur-Hotel-Aufenthalte:

Allfällige Kosten für Hotel-/Appartementannullationen werden Ihnen in Rechnung gestellt. Massgebend zur Berechnung des Annullations-/, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei Loosli Reisen. An Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

  • Annullierungskostenversicherung

Die neben dem Pauschalreisepreis obligatorisch in Rechnung gestellte Annullierungskostenversicherung deckt bis zur Höhe des Arrangementpreises die Annullierungskosten, die Sie Loosli Reisen vertraglich schulden, wenn Sie die Reise nicht antreten können. Üblicherweise sind die durch Loosli Reisen erhobenen zusätzlichen Bearbeitungsgebühren durch die Annullationskostenversicherung nicht gedeckt.

4.5.  Ersatzperson

Sollten Sie verhindert sein, so können Sie Ihre bei Loosli Reisen gebuchte Reise grundsätzlich immer durch eine Ersatzperson antreten lassen. In diesem Fall sind folgende

Voraussetzungen zu beachten: Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Fluggesellschaften) akzeptieren diese Änderung ebenfalls. Dies kann vor allem in der Hochsaison zu Schwierigkeiten führen oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern. Die Ersatzperson und Sie haften gegenüber Loosli Reisen oder der Vertragspartei solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten. Die Nennung der Ersatzperson muss zusammen mit der Annullation erfolgen.

 Wird der Ersatzreisende zu spät benannt oder kann er aufgrund der genannten Erfordernissen nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziff. 4.2.).

  1. Programmänderungen
  • Änderungen vor Vertragsabschluss.

Loosli Reisen behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungen oder Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Insbesondere haftet Loosli Reisen nicht für Änderungen im Reiseprogramm, welche auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die Loosli Reisen nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Loosli Reisen ist jedoch bemüht, Sie über Änderungen des Reiseprogramms so rasch wie möglich zu orientieren.

  • Preisänderungen nach Vertragsabschluss.

In Ausnahmefällen muss sich Loosli Reisen vorbehalten, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Dies kann namentlich in folgenden Fällen sein:

Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge, Bahntarife) – neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Landegebühren) – Wechselkursänderungen – staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer o.ä.).

5.3.  Falls Loosli Reisen die in den Katalogen angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens drei Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder uns im gleichen Zeitraum schriftlich mitzuteilen, dass Sie an einer von Loosli Reisen vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.

6. 
Nichtdurchführung / Abbruch der Reise

 6.1.Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen.

Loosli Reisen ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Loosli Reisen Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss Ziff. 4.2. und weitere Schadenersatzforderungen und Bearbeitungsgebühren.

6.2. Höhere Gewalt, Streiks, Ereignisse höherer Gewalt oder behördliche Massnahmen können Loosli Reisen veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie Loosli Reisen so rasch als möglich und ist bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten.

  • Reiseabsage durch Loosli Reisen aus anderen Gründen.

Loosli Reisen ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich orientiert. Ihre Rechte richten sich nach Ziff. 5.3.

  1. Programmänderungen oder Leistungsausfälle während der Reise

 7.1.  Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Loosli Reisen eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen.

  1. Vorzeitiger Abbruch der Reise durch Sie

8.1. Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückerstattet, sofern Loosli Reisen nicht belastet wird.

  1. Beanstandungen

9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei Loosli Reisen unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

9.2. Loosli Reisen wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Ist dies nicht möglich oder erfolgt die Abhilfe nur ungenügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von dem Leistungsträger schriftlich  bestätigen, wozu die genannten Stellen verpflichtet sind. Diese sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

  • Selbstabhilfe

Sofern innert angemessener Frist (48 Stunden) keine Abhilfe geleistet wird, und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, die Mängel Ihrer Reise im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) zu beheben. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von Loosli Reisen ersetzt, vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziff. 9.1. und 9.2.) verlangt.

9.4. Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei Loosli Reisen einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

  1. Haftung
    Allgemeines

Loosli Reisen vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistung oder Ihres Mehraufwandes, soweit es dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. (Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 10.2.4)

  • Haftungsbeschränkungen,

   Haftungsausschlüsse

10.2.1.  Internationale Abkommen

Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Loosli Reisen auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr und im Eisenbahnverkehr).

10.2.2.  Haftungsausschlüsse

Loosli Reisen haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die Nichterfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  1. a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise.
  1. b) auf unvorhersehbare oder nicht anwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
  1. c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Loosli Reisen, trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Loosli Reisen

10.2.3.  Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Loosli Reisen, sofern die Schäden durch Loosli Reisen verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen (Ziff. 10.2.1.).

10.2.4.  Sach- und Vermögensschäden

Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Loosli Reisen auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.

  1. Versicherungen

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Loosli Reisen empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäckversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, sowie Extrarückreiseversicherung. Die Annullierungskostenversicherung ist obligatorisch und wird neben dem Pauschalreisepreis in Rechnung gestellt, falls Sie nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen.

  1. Einreise-, Visa und Gesundheitsvorschriften

 12.1.  Gewöhnlich enthalten die Reisekataloge bzw. die Preislisten Angaben zu Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt der Drucklegung der Reisekataloge. Allfällige danach bekannt werdende Änderungen wird Ihnen der von Ihnen gewählte Reiseveranstalter oder Loosli Reisen bei Vertragabschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger von Staaten, die nicht in den Informationen erwähnt sind, informieren wir Sie auf Ihre Bitte hin. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Auf Wunsch besorgen wir Ihnen ferner die Einholung allfällig erforderlicher Visas. Die Einholungskosten werden Ihnen gemäss unserem Tarif in Rechnung gestellt.

12.2. Sollte ein Visum nach bestätigter Buchung nicht erhältlich sein, oder ohne unser Verschulden durch die ausstellende Visumstelle nicht ausgestellt werden, und Sie müssen aus diesen Gründen die Reise absagen, kommen die Annullationsbestimmungen zur Anwendung.

12.3. Reisende sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Prüfen Sie vor Abreise, ob Sie im Besitze aller notwendigen Dokumente sind.

12.4.  Loosli Reisen macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Loosli Reisen ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen von der Einfuhr verbotener Waren hin.

  1. Datenschutz

Kunden oder Interessenten, welche ihre E–Mailadresse der Firma Loosli Reisen mitgeteilt haben, sind damit einverstanden, dass Loosli Reisen diese E-Mail-Adressen zum Versand von Newslettern verwenden darf. Die E-Maildressen werden weder zu Werbezwecken noch sonst aus irgendwelchen Gründen an Dritte weitergegeben oder gar verkauft.

  1. Ombudsmann 

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Loosli Reisen eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmanns lautet:

Ombudsman der
Schweizer
Reisebürobranche
Postfach
4601 Olten 

  1. Andwendbares Recht und Gerichtsstand 

Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und Loosli Reisen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Loosli Reisen können nur in  B e r n  eingereicht werden. 

Juli 2019